Abfindung
Nießbrauch oder Wohnrecht ablösen: Faire Abfindung und Kapitalwert berechnen
Der heute gültige Kapitalwert ist der wirtschaftliche Maßstab für eine Einmalzahlung oder eine Ersatzrente, wenn das Recht gelöscht werden soll.
Ein unentgeltlicher Verzicht ist eine erneute Schenkung in Höhe des Kapitalwerts im Verzichtszeitpunkt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Eine Zahlung in dieser Höhe löst insoweit keine Schenkungsteuer aus. Innerhalb von zehn Jahren werden frühere Erwerbe nach § 14 ErbStG zusammengerechnet.
Ob eine Ablösezahlung Anschaffungskosten oder sofort abziehbare Werbungskosten ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört zum Steuerberater.
Automatisierte Berechnung nach den Bewertungsmaßstäben der §§ 13–16 BewG und §§ 15, 16, 19 ErbStG auf Basis Ihrer Angaben und regionaler Marktdaten. Die Auswertung dient ausschließlich der unverbindlichen Vorab-Orientierung und ersetzt weder eine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater (§ 3 StBerG), eine Rechtsberatung (§ 3 RDG) oder notarielle Vertragsgestaltung (§ 311b Abs. 1 BGB) noch eine amtliche Bedarfswertermittlung des Finanzamts (§§ 151, 177 ff. BewG) oder ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.